Mediation
Was ist Mediation, Was kann, was leistet Mediation als Methode alternativer Konfliktlösung?
Mediation unterscheidet sich von anderen Modellen der traditionellen Konfliktregelung, insbesondere von der Konfliktlösung durch das Recht, aber auch der Schlichtung, dem Coaching durch die Methode der Lösung des Konflikts fundamental.
Mediation basiert auf der Vorstellung, Konflikte durch Verhandlungen lösen zu können. Mediation stellt eine Verfahrenstechnik dar, die die Medianten als die an der Entstehung ihres Konflikts Beteiligten, selbst am wissen, wie der Konflikt zu lösen ist, zumindest, wo sich der Schlüssel zu seiner Lösung findet.
Der unparteiische Mediator soll den Konflikt anders als ein Richter nicht entscheiden, er führt in den Konflikt ein und moderiert das Gespräch der Beteiligten. Seine Aufgabe ist diese zu befähigen, die Lösung selbst zu finden. Er entwickelt selbst nur im Ausnahmefall Vorschläge zu seiner Lösung, das ist grundsätzlich Sache der Medianten selbst. Er wird den Konflikt aus seiner Sicht darstellen und die jeweils auf Ihre Interessen fokussierten Beteiligten auf ihre eigenen Beziehungen zurückführen und von dieser Ebene eine Änderung ihrer Sicht auf den Konflikt vorbereiten. Mediation hilft die Wahrnehmung zu erweitern und durch Verhandlungen mit dem Konfliktpartner auf eine einigungsfähige Ebene zu befördern. Mediation ist also gerade nicht die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner im alten Konflikt, sondern die Erarbeitung eines neuen Bewusstseins über vorhandene Optionen auf der Beziehungsebene und deren Umsetzung.
Grundsätzlich sind als Mediatoren alle empathischen Menschen, die mitdenken und -fühlen können, geeignet, vorausgesetzt sie beherrschen die Regeln der Mediation. Dazu gehört die Fähigkeit das Gespräch zu lenken, es weg von der Interessenfixierung auf die Beziehungsebene der Beteiligten zu führen. Prinzipiell gleichgültig ist, ob der Mediator eine juristische, sozialwissenschaftliche, psychologische oder pädagogische Vorausbildung hat. Nicht zu leugnen ist freilich, dass sich ein Mediator mit juristischer Vorausbildung bei der Formulierung und Vorbereitung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung leichter tut als der Kollege mit sozialwissenschaftlichen Kenntnissen, der sich in Personensorge- oder Umgangsrechtssachen leichter tun mag.
Das hängt damit zusammen, dass sich die Beteiligten gerne an den vom Recht vorgegebenen Lösungsansätzen orientieren. Von Mnookin, einem bekannten Vertreter der Mediation, stammt der Satz, dass Mediation im Schatten des Rechts stattfindet. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Vorstellungen der Beteiligten auch in einem Mediationsverfahren an den von der Rechtsprechung vorgegebenen Ergebnissen orientieren.
Was leistet das Recht ?
Grundverschieden dazu ist die justizielle Konfliktlösung durch das Recht. Die Entscheidungen, die der Richter als Alleinentscheider trifft, sind durch Rechtssätze vorgegeben, ebenso die Rechtsfolge. Bei Erfüllung der Norm, tritt die von ihr vorgegebene Rechtsfolge ein. Der Richter agiert als unparteiischer Entscheider, unabhängig wie komplex der Konflikt auch sein mag und welche Konsequenzen damit im Einzelfall verbunden sind. Liegt die Voraussetzung a vor, gilt die Lösung a, liegt sie nicht vor, erfolgt die Abweisung des Antrages. Dem widerspricht nicht, dass sich die Streitparteien vor dem Gericht über den Streitgegenstand vergleichen, was in der Rechtspraxis sehr häufig geschieht, da die Wirklichkeit und deren Konsequenzen sich doch häufig anders als sinnvoll oder von den Beteiligten gewünscht, darstellt.
Dem Gericht hat die Prozessordnung Anwälte zur Seite gestellt, zum einen um die komplexen, aus der Fülle des Lebens stammenden Vorträge der Beteiligten auf den juristisch notwendigen Vortrag zu reduzieren, zum andern, um das Gericht zu befähigen, auch opulente Sachverhalte zügig zu entscheiden. Erst durch Anwälte wird das Gericht in die Lage versetzt, Rechtsstreite rasch und zügig zu entscheiden. Zwar geht die Ursprünglichheit des Vortrages, vor allem auch ein Stück weit die Teilhabe am Konflikt verloren, da die Beteiligten als Protagonisten des Konflikts leicht zu Informationslieferanten ihrer Anwälte werden, die das Verfahren alleinverantwortlich steuern oder auch managen, wodurch die Kontrolle und auch die persönliche Verantwortung über den Konflikt verloren geht. Dieser Effekt ist dem justizförmigen Verfahren immanent und wird zum Teil auch als Vorzug des gerichtlichen Verfahrens gesehen. Dass am Ende einer solchen Prozesses die Familienbeziehung auf der Strecke geblieben ist, nimmt nicht wunder. Die Cooperative Praxis versucht daher, die Anwälte darüber hinaus, auf das von den Beteiligten vorgegebene Ziel ihrer Einigung als vordringlich vertraglich festzuschreiben und über die Einhaltung der berufsrechtlich vorgegebenen Regeln hinaus, auch abzusichern.
Die Konfliktlösung durch das Gericht hat Vor- und Nachteile. Dass gerichtliche Verfahren als teuer gelten, bedurfte an dieser Stelle nicht der besonderen Betonung. Ebenso bedarf es keiner weiteren Ausführungen darüber, dass Beziehungen der Familie durch gerichtliche Streitigkeiten – wir reden hier nicht von einer einvernehmlichen Scheidung – eher auf der Strecke bleiben, vom Kindeswohl ganz zu schweigen, durch andere als gerichtliche Verfahren potentiell besser gewahrt bleiben.
Informieren Sie sich, was für Sie die Konfliktlösung Ihrer Wahl ist. Ob der Gang zum Gericht oder zum Mediator, ist nicht generell zu entscheiden sondern hängt von den jeweiligen Verhältnissen und Gegebenheiten von Ihnen, von ihrem Partner und den Vorstellungen ab, die Sie haben. Darüber informieren wir Sie gerne und ausführlich in der Erstberatung.